Liebe Mitglieder,
Die Landesregierung NRW hat per Erlass weitere Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 („Coronavirus“) angeordnet.
Es gelten deshalb mit sofortiger Wirkung zusätzlich zu unserer Veröffentlichung vom Sonntag verpflichtend die folgenden Regeln:
- Die Benutzung der Driving Range sowie der Übungseinrichtungen ist gestattet.
- Der Einzelspielbetrieb ist gestattet.
- Berührungen eines Spielpartners und des ihm gehörenden Spielmaterials sind zu unterlassen.
- Zum Spielpartner ist ein Mindestabstand von zwei Metern zu wahren.
- Das Herausnehmen von Flaggenstöcken aus den Löchern ist untersagt.
- Die Benutzung von Ballreinigungsgeräten ist untersagt.
- Die Nutzung von Carts ist auf eine (1) Person pro Cart beschränkt. Bitte desinfizieren Sie das Lenkrad nach der Golfrunde.
- Die Benutzung von Duschen im Clubhaus ist untersagt.
- Die Benutzung von Toiletten im Clubhaus ist nur unter Beachtung der Hygieneregeln (gründliches Händewaschen, Verwendung von Desinfektionsmitteln) gestattet.
- Zusammenkünfte von mehreren Personen sind bis auf weiteres untersagt.
- Die Clubgastronomie bleibt vorbehaltlich anderslautender behördlicher Anordnungen mit der Maßgabe der Einhaltung behördlicher Auflagen geöffnet.
Bleiben Sie gesund.
Herzlichst
Andrea Marx mit dem Vorstand und Beirat