Am 09. März 2023 hatte bereits das Umweltamt der Stadt Dortmund bestätigt (zum Artikel), dass der zum Schutz vor Wildschäden erforderlich gewordene Zaun in keiner Weise gegen Naturschutz- oder Jagdschutzgesetze verstößt. Nun bestätigt auch der Fachbereich Liegenschaften Immobilienmanagement und -entwicklung in seiner Rolle als Verpächterin schriftlich:

“Die Stadtverwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Elektrozaun in seiner jetzigen Ausführung nicht entfernt werden muss. […] Gegen die Errichtung des Elektrozaunes im Rahmen des jagdgesetzlichen Abwehrrechtes bestehen somit keine Einwände.”

Wir freuen uns, dass die Behörden damit nunmehr auch bezogen auf die teilweise stark irreführenden Veröffentlichungen in der Lokalpresse für Klarheit sorgen. 

Der Dortmunder Golfclub wird sich in Kürze mit einer offiziellen Pressemitteilung an die breitere Öffentlichkeit wenden.

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