Umweltamt und Liegenschaftsamt sehen keine Ordnungswidrigkeit
Dortmund. 27. März 2023. Der Wildschutzzaun des Dortmunder Golfclubs darf stehenbleiben. Zu diesem Entschluss kamen sowohl das Umweltamt als auch der Fachbereich Liegenschaften Immobilienmanagement und -entwicklung (Verpächter) der Stadt Dortmund. Beide Verwaltungsorgane stellen fest, dass „aus naturschutz- und jagdrechtlicher Sicht keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit“ bestehen.
„Wir sind sehr froh, dass seitens der Stadt keine Einwände gegen unseren zum Schutz vor Wildschäden errichteten Zaun bestehen und wir nun die schriftliche Bestätigung haben, dabei im Einklang mit den Jagd- und Naturschutzgesetzen zu stehen“, erklärt Andrea Marx, Präsidentin des Dortmunder Golfclubs.
Es gibt kein Wegerecht
Unser Club existiert seit Dezember 1956 und seit der Platzeröffnung im August 1959 sind wir einer guten Nachbarschaft verpflichtet. „Der Dortmunder Golfclub nutzt seinen Platz nach geltendem Recht. Nach mehrfacher juristischer Prüfung durch unsere Anwälte besteht kein allgemeines Wegerecht“, ergänzt Marx.
- Fakt ist, dass im Flächennutzungsplan vom 25.01.1974 keine Wege verzeichnet sind.
- Fakt ist, dass unser Sportplatz im Landschaftsplan für die Stadt Dortmund vom 18.06. 2020 als Golfplatz ausgewiesen ist. Auch hier sind keine Wege über den Platz ausgewiesen.
- Fakt ist, dass der Landschaftsplan das Anlegen von Wegen verbietet.
„Bei einer Öffnung für Wanderer und Spaziergänger bestünden erhebliche Gefahren. Golfbälle bestehen aus einer harten Kunststoffschale und unterschiedlichen Kernen. Sie erreichen beim Abschlag Geschwindigkeiten zwischen 180 und 260 km/h. Würde ein Spaziergänger getroffen, kann das tödliche Folgen haben“, so Andrea Marx weiter.
Selbstverständlich können Vertreter der Stadt Dortmund in Ihrer Funktion als Verpächterin zum Zwecke der Bewirtschaftung den Golfplatz betreten.
Kontakt
Dortmunder Golfclub
Andrea Marx (Präsidentin)
0231 77 41 33
Presse
Jürgen Wallinda-Zilla
0172 231 459 8